Krankenkasse
Einige Krankenkassen beteiligen sich in der Zusatzversicherung im Bereich Komplementärmedizin oder Prävention an den Kosten für Metabolic Balance. Wird Ernährungsberatung von Ihrer Krankenkasse bezahlt, bedeutet dies nicht automatisch, dass auch Metabolic Balance übernommen wird, da beide als eigenständige Methoden gelten.
Wir sind grundsätzlich von den Krankenkassen anerkannt, aber je nach Krankenkasse oder Kanton gibt es unterschiedliche Anforderungen. Übernimmt Ihre Krankenkasse nur die Kosten für Ernährungsberatung, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf, wir finden eine Lösung für Sie.
Voraussetzungen für eine Kostenbeteiligung
- Sie haben eine Zusatzversicherung (in der Grundversicherung ist Metabolic Balance noch nicht gedeckt).
- Ich bin anerkannt bei Ihrer Kasse, meine ZSR Nummer lautet: P553560, anerkannt beim NVS, EMR, ASCA
Die Krankenkassen entscheiden unter Umständen auch individuell (Vorbehalte, etc.), ob sie sich an den Kosten für Metabolic Balance beteiligen.
Falls die Kostenübernahme durch die Krankenkasse für Sie entscheidend ist, empfehlen wir Ihnen, vorgängig direkt mit Ihre Krankenkasse Rücksprache zu halten.
Wir haben vor einiger Zeit die grössten Krankenkassen in der Schweiz angefragt, anbei die Resultate (ohne Gewähr):
| KK | Beteiligung | Voraussetzung | Anteil |
|---|---|---|---|
| Helsana | JA | BMI > 35, Therapeut(in) von der KK anerkannt | CHF 200.– |
| CSS | NEIN | – | – |
| SWICA | JA | Arzt, Naturarzt, Ernährungsberaterin: von der KK anerkannt | 50-90%, max. CHF 600.– |
| Visana | NEIN | – | – |
| Concordia | NEIN | – | – |
| Assura | NEIN | – | – |
